Regierungsrat genehmigt Bebauungspläne Mühleweiher und Luzernerstrasse
Am 26. November 2023 wurde an der Urne den beiden Bebauungsplänen Luzernerstrasse und Mühleweiher klar zugestimmt. Die Abstimmungsresultate freuen den Gemeinderat sehr. Sie zeigen, dass mit dem Masterplan Meggen Zentrum und den durchgeführten Qualitätsverfahren eine für Meggen nachhaltige Entwicklung angestrebt werden kann. Der Regierungsrat hat die beiden Bebauungspläne mit den Sonderbauvorschriften genehmigt.
Urnenabstimmung Bebauungsplan Luzernerstrasse, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1919 JA (81,0 %) | 450 NEIN (19,0 %)
Urnenabstimmung Bebauungsplan Mühleweiher, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1892 JA (82,5 %) | 400 NEIN (17,5 %)
Handlungsfeld Luzernerstrasse
Dieses erstreckt sich von den Tagesstrukturen Monami an der Luzernerstrasse 14 bis zum Parkplatz Rüeggiswil und ist eingebettet zwischen den Sportanlagen und der Kantonsstrasse. Es ist geplant, angrenzend zum Monami die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde zu erweitern und der grossen Nachfrage anzupassen. Ebenfalls wird geprüft, die Bibliothek der Gemeinde an diesem Ort zu integrieren.
Handlungsfeld Mühleweiher
Dieses Gebiet umfasst den Perimeter zwischen Volg und Sonnegg, von der Kantonsstrasse bis zur Bahnlinie inklusive Mühleweiher. Beim Mühleweihergebiet besteht die Chance, aufgrund der Geschichte des Areals und der Nähe des Quartiers zum Gemeindezentrum einen neuen und attraktiven Begegnungsort für Meggen zu schaffen. Kulturelles und gewerbliches Arbeiten sollen ebenso möglich sein wie ein anregendes Zusammensein aller Bevölkerungsschichten im Umfeld des idyllischen Mühleweihers.
16. April 2024: Bebauungsplan Mühleweiher genehmigt
Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Mühleweiher an seiner Sitzung vom 16. April 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Mühleweiher sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
19. August 2024: Bebauungsplan Luzernerstrasse genehmigt
Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Luzernerstrasse an seiner Sitzung vom 19. August 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Luzernerstrasse sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
24. November 2024: Urnenabstimmung über den Sonderkredit Luzernerstrasse
Der Sonderkredit Luzernerstrasse wird der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeinde ist im Perimeter des Bebauungsplans Luzernerstrasse Eigentümerin zweier Grundstücke, welche überbaut werden sollen. Zusammen mit den weiteren Grundeigentümern ist zudem der Bau einer gemeinsamen Einstellhalle vorgesehen. Mit dem beantragten Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken soll der Anteil der Gemeinde an den Erstellungskosten der Einstellhalle sowie die Planung der beiden Hochbauten und der allgemeinen Umgebung finanziert werden.
Ausführlicher Artikel in der Gmeindsposcht, Ausgabe Dezember 2023
2030+ Weitere Umsetzung
2024
- Der Sonderkredit Luzernerstrasse wird der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeinde ist im Perimeter des Bebauungsplans Luzernerstrasse Eigentümerin zweier Grundstücke, welche überbaut werden sollen. Zusammen mit den weiteren Grundeigentümern ist zudem der Bau einer gemeinsamen Einstellhalle vorgesehen. Mit dem beantragten Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken soll der Anteil der Gemeinde an den Erstellungskosten der Einstellhalle sowie die Planung der beiden Hochbauten und der allgemeinen Umgebung finanziert werden.
- Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Luzernerstrasse an seiner Sitzung vom 19. August 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Luzernerstrasse sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
- Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanänderung Mühleweiher an seiner Sitzung vom 16. April 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Mühleweiher sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
2023
Urnenabstimmung Sondernutzungsplanungen: Klare Zustimmung zu beiden Bebauungsplänen und den dazugehörigen Sonderbauvorschriften.
Urnenabstimmung Bebauungsplan Luzernerstrasse, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1919 JA (81,0 %) | 450 NEIN (19,0 %)Urnenabstimmung Bebauungsplan Mühleweiher, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1892 JA (82,5 %) | 400 NEIN (17,5 %)- Öffentliche Auflage Teilrevisionen Ortsplanung mit den beiden Bebauungsplänen Mühleweiher und Luzernerstrasse vom 13. März 2023 bis am 11. April 2023
2022
- Vorprüfung
- Mitwirkung (7. Juni bis 3. Juli 2022)
Die Mitwirkung zur Gesamtrevision erfolgte in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis zum 3. Juli 2022. Während dieser Zeit konnten alle Interessierten auf dem e-Mitwirkungstool der Gemeinde unter www.meggen-gestalten.ch die Unterlagen zu den beiden Sondernutzungsplanungen «Luzernerstrasse» und «Mühleweiher» studieren und zu diesen Unterlagen Rückmeldungen geben. Mit der öffentlichen Mitwirkung wurde allen Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich zu den Absichten zu äussern. Zur Sondernutzungsplanung «Mühleweiher» gingen keine Eingaben ein, zur Sondernutzungsplanung «Luzernerstrasse» gingen zwei Eingaben ein. Die beiden Eingaben wurden ausgewertet und werden den beiden Teilnehmenden vor der Öffentlichen Auflage schriftlich beantwortet. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind die Eingaben dann anonymisiert mit den weiteren Unterlagen zur Gesamtrevision einsehbar. Gleichzeitig mit dem Start der Mitwirkung erfolgte die Einreichung der Unterlagen zu den beiden Sondernutzungsplanungen an das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zur Vorprüfung.
2021
- Sondernutzungsplanungen «Luzernerstrasse» und «Mühleweiher»
2019/2020
- Projektwettbewerb Luzernerstrasse
- Testplanung Mühleweiher
2017
Genehmigung Gemeinderat
Das revidierte Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan lassen für Meggen zurzeit keine Einzonungen mehr zu und geben der Gemeinde zusätzlich den Auftrag, mit dem bestehenden Bauland sorgsamer umzugehen.
Da der Gemeinderat eine massvolle Bevölkerungsentwicklung in den bestehenden Bauzonen ermöglichen möchte, will er mit dem Instrument des Masterplans die Grundlage für diese innere Entwicklung schaffen. Neben der moderaten Verdichtung verfolgt der Gemeinderat beim Masterplan Meggen Zentrum das Ziel, die Planung im erweiterten Zentrum der Gemeinde aktiv zu lenken. Dabei wurden sieben Gebiete als Handlungsfelder ausgeschieden. In diesen sind in nächster Zeit Veränderungen zu erwarten. Betroffen sind jeweils verschiedene Grundeigentümer mit teilweise bereits bebauten Grundstücken, so auch die Gemeinde. Der Gemeinderat will seine strategische und operative Verantwortung für die Entwicklung dieser Gebiete wahrnehmen und strebt zusammen mit den betroffenen Grundeigentümmerinnen und Grundeigentümern eine neue Planungskultur «vom Verwalter zum Gestalter» an.
Dokument
Im Rahmen der Gesamtrevision werden die Bauzonen überprüft und in die neuen Zonenbestimmungen überführt.
Dieser Prozess ist nach Vorgabe des kantonalen Baugesetzes bis Ende 2023 umzusetzen. Mit dem Masterplan wurden Gebiete innerhalb des Zentrums definiert, welche unabhängig der Zonenbestimmungen mit übergeordneten Zielen und in einem anderen Zeithorizont entwickelt werden sollen. Bei den definierten Handlungsfeldern wird angestrebt, gemeinsame Planungen und Grenzbereinigungen zu ermöglichen und mittels qualitätssichernden Verfahren Lösungen für diese Gebiete aufzuzeigen. Können Gebietsentwicklungen erst später angegangen werden, sind diese Gegenstand einer allfälligen späteren Teilrevision.
Die Umsetzung des Masterplans ist eine langfristige Planung und läuft über mehrere Jahre.
Die Grundeigentümerschaften haben unterschiedliche Vorstellungen bezüglich Umsetzung und Realisierungszeitpunkt der Handlungsfelder. Diese müssen koordiniert werden. Zur Realisierung der Vorhaben der Handlungsfelder sind weitere Planungsinstrumente notwendig, welche die Vorgaben des Bau- und Zonenreglements ergänzen und die Realisierung der Bauvorhaben sicherstellen.
Am 26. November 2023 wurde an der Urne dem Bebauungsplan Mühleweiher klar zugestimmt. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist erfolgt.
Mit dem Bebauungsplan Mühleweiher und der entsprechenden Teilzonenplanänderung erfolgt innerhalb des Areals eine Umzonung einer Fläche von rund 11’500 Quadratmetern in die neu geschaffene Zentrumszone. Der Regierungsrat hat diese Nutzungsplanänderung an seiner Sitzung vom 16. April 2024 als recht- und zweckmässig beurteilt und den Bebauungsplan Mühleweiher sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften vom 26. November 2023 genehmigt.
Genehmigte Unterlagen (PDFs)
Am 26. November 2023 wurde an der Urne dem Bebauungsplan Luzernerstrasse klar zugestimmt. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist erfolgt.
Der Sonderkredit Luzernerstrasse wird der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 zur Genehmigung vorgelegt.
Testplanungen und Projektwettbewerbe sind Verfahren, welche eine hohe planerische Qualität sicherstellen.
Dabei sind die Verfahren nach den Richtlinien des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (sia) genau definiert. Sie werden durch eine Jury begleitet, welche mit Fachpersonen und Grundeigentümern besetzt ist und bei Bedarf Experten beiziehen kann. Die Jury ist so zusammengesetzt, dass die Fachpersonen jeweils die Stimmenmehrheit haben. Damit wird sichergestellt, dass bei der Entscheidung nicht Einzelinteressen überwiegen, sondern ein Entscheid im Sinne des Gesamtinteresses und mit dem Fokus auf die Qualität erfolgt. Qualitätsverfahren werden an ortsplanerisch wichtigen Standorten eingesetzt. Damit sich Meggen nachhaltig und positiv entwickeln kann, erscheint dieses Vorgehen dem Gemeinderat insbesondere in den Gebieten des Masterplans Meggen Zentrum sinnvoll und notwendig.
Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes
(PBG) wurden die Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie die beiden
Bebauungspläne Mühleweiher und Luzernerstrasse vom 13. März 2023 bis 11.
April 2023 öffentlich aufgelegt.
Personen,
kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein
schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden
Teilrevisionen der Ortsplanung Meggen sowie der beiden Bebauungspläne
nachweisen, konnten von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen. Im Rahmen
der öffentlichen Auflage ging eine Einsprache zum Bebauungsplan
Mühleweiher ein. Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau-
und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage
als Planungszone.$
Teilrevisionen Ortsplanung Meggen: Flyer öffentliche Auflage
Bebauungsplan Mühleweiher
Verbindliche Dokumente:
- 01 Teiländerung Bau- und Zonenreglement
- 02 Teiländerung Zonenplan
- 03 Situationsplan
- 04 Sonderbauvorschriften
Orientierende Dokumente:
- 01 Vorprüfungsbericht Kanton
- 02 Raumplanungsbericht
- 03 Richtkonzept Architektur
- 04 Richtkonzept Freiraum Situationsplan
- 05 Richtkonzept Freiraum
- 06 Verkehrsgutachten
- 07 Lärmgutachten
- 08 Technischer Bericht Retention
- 09 Bericht Beurteilungsgremium
Bebauungsplan Luzernerstrasse
Verbindliche Dokumente:
- 01 Teiländerung Bau- und Zonenreglement
- 02 Teiländerung Zonenplan
- 03 Situationsplan
- 04 Sonderbauvorschriften
Orientierende Dokumente:
Am Sonntag, 26. November 2023, fand eine Gemeindeabstimmung über folgende Themen statt:
- Bebauungsplan Mühleweiher, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
- Bebauungsplan Luzernerstrasse, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
Botschaften des Gemeinderates:
2023_11_26_Botschaft_Urnenabstimmung-Mühleweiher.pdf
2023_11_26_Botschaft_Urnenabstimmung-Luzernerstrasse.pdf
Ergebnisse der kommunalen Urnenabstimmungen vom 26. November 2023 in Meggen:
Bebauungsplan Luzernerstrasse, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1919 JA (81,0 %) | 450 NEIN (19,0 %)
Bebauungsplan Mühleweiher, Teilrevision Ortsplanung Meggen mit Anpassung des Bau- und Zonenreglements
1892 JA (82,5 %) | 400 NEIN (17,5 %)
Stimmbeteiligung: 44,8 %
Kommentar:
Der Gemeinderat ist erfreut
«Die Abstimmungsresultate freuen den Gemeinderat sehr. Sie zeigen, dass mit dem Masterplan Meggen Zentrum und den durchgeführten Qualitätsverfahren eine für Meggen nachhaltige Entwicklung angestrebt werden kann», betont Gemeindeammann HansPeter Hürlimann.
Zusätzliche Frei- und Grünräume schaffen
Der Gemeinderat Meggen verfolgt beim Masterplan Meggen Zentrum das Ziel, die Planung im erweiterten Zentrum der Gemeinde aktiv zu lenken und zu begleiten. Dabei wurden sieben Gebiete als Handlungsfelder ausgeschieden. So können trotz der intensiveren Nutzung des Baulandes zusätzlich Frei- und Grünräume geschaffen werden.
«Vom Verwalter zum Gestalter»
Der Gemeinderat Meggen nimmt damit seine strategische und operative Verant-wortung für die Entwicklung der Gemeinde im erweiterten Zentrum wahr und strebt zusammen mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine neue Planungskultur «vom Verwalter zum Gestalter» an. «Mit dem Ja an der Urne haben die Stimmberechtigen ihre klare Zustimmung zur Entwicklung zweier Handlungsfelder gegeben», so Gemeindeammann HansPeter Hürlimann.
Nutzungen, Grünräume, Durchgänge und Parkflächen
Mit den Bebauungsplänen und den Sonderbauvorschriften wird genau definiert, wo welche Nutzung stattfinden, wo Grünräume geschaffen, öffentliche Durchgänge erstellt und Parkflächen platziert werden. Man muss sich dies vorstellen wie eine auf die örtliche Situation und Bedürfnisse der Gemeinde zugeschnittene detaillierter Zonenplanung innerhalb der Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese Bebauungspläne mit ihren Vorschriften gelten unabhängig vom bestehenden und neuen Zonereglement.
Handlungsfeld Luzernerstrasse
Dieses erstreckt sich von den Tagesstrukturen Monami an der Luzernerstrasse 14 bis zum Parkplatz Rüeggiswil und ist eingebettet zwischen den Sportanlagen und der Kantonsstrasse. Es ist geplant, angrenzend zum Monami die schul- und familien-ergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde zu erweitern und der grossen Nachfrage anzupassen. Ebenfalls wird geprüft, die Gemeindebibliothek an diesem Ort zu integrieren.
Handlungsfeld Mühleweiher
Dieses Gebiet umfasst den Perimeter zwischen Volg und Sonnegg, von der Kantonsstrasse bis zur Bahnlinie inklusive Mühleweiher. Beim Mühleweihergebiet besteht die Chance, aufgrund der Geschichte des Areals und der Nähe des Quartiers zum Gemeindezentrum einen neuen attraktiven Begegnungsort für Meggen zu schaffen. Kulturelles und gewerbliches Arbeiten soll ebenso möglich sein wie ein anregendes Zusammensein aller Bevölkerungsschichten im Umfeld des idyllischen Mühleweihers.
Weiteres Vorgehen
Als Nächstes wird der Regierungsrat über diese beiden Bebauungspläne und die dazugehörigen Sonderbauvorschriften befinden. Da sich der Kanton bei der Vorprüfung sehr positiv geäussert hat, sollte dies eher Formsache sein. Parallel dazu werden die Mehrwertabgaben berechnet, allfällige Grundstückanpassungen vorbereitet und gegenseitige Rechte verfeinert. Die Stimmberechtigten können über die Bauvorhaben der Gemeinde, wie zum Beispiel die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen, zu gegebener Zeit wiederum an der Urne befinden.